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Adalbert-Stifter-GMS Forchheim
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Schulleiter

Martin Horn, Rektor

Verantwortlich für den Inhalt

Martin Horn, Rektor (Anschrift siehe oben)

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Datenschutz


Da­ten­schutz­hin­wei­se

A) All­ge­mei­ne In­for­ma­tio­nen

Name und Kon­takt­da­ten des Ver­ant­wort­li­chen

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Martin Horn, Rektor

Kon­takt­da­ten des/der Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten

Be­hörd­li­cher Da­ten­schutz­be­auf­trag­ter für die Grund- und Mit­tel­schu­len im Schul­amts­be­zirk Forch­heim
- per­sön­lich -

Grund- und Mit­tel­schu­le Eg­gols­heim
Schul­stra­ße 4
91330 Eg­gols­heim

Tel.: 09545 444 200
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Zwe­cke und Rechts­grund­la­gen für die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten

Wir ver­ar­bei­ten per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zur Er­fül­lung des Bil­dungs- und Er­zie­hungs­auf­trags, den das Baye­ri­sche Ge­setz über das Er­zie­hungs- und Un­ter­richts­we­sen (Ba­y­EUG) den Schu­len zu­weist.

Die Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten er­gibt sich, so­weit im Fol­gen­den nichts an­de­res an­ge­ge­ben ist, aus Art. 85 des Baye­ri­schen Er­zie­hungs- und Un­ter­richts­ge­setz­tes (Ba­y­EUG) in Ver­bin­dung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buch­sta­be e der Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO).

Dem­nach ist es uns er­laubt, die zur Er­fül­lung der schu­li­schen Auf­ga­ben er­for­der­li­chen Daten zu ver­ar­bei­ten.

Emp­fän­ger von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Der tech­ni­sche Be­trieb un­se­rer Da­ten­ver­ar­bei­tungs­sys­te­me er­folgt grund­sätz­lich durch die IT-Ab­tei­lung der Stadt Forchheim in un­se­rem Auf­trag.

Für ein­zel­ne Ver­fah­ren set­zen wir wei­te­re Auf­trags­ver­ar­bei­ter ein.

Auf An­for­de­rung wer­den Ihre Daten an die zu­stän­di­gen Auf­sichts- und Rech­nungs­prü­fungs­be­hör­den zur Wahr­neh­mung der je­wei­li­gen Kon­troll­rech­te über­mit­telt.

Dauer der Spei­che­rung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Ihre Daten wer­den nur so lange ge­spei­chert, wie dies unter Be­ach­tung ge­setz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten zur Auf­ga­ben­er­fül­lung er­for­der­lich ist.

Ihre Rech­te

Als Be­trof­fe­ner einer Da­ten­ver­ar­bei­tung haben Sie die fol­gen­den Rech­te:

  • Sie haben das Recht auf Aus­kunft über die zu Ihrer Per­son ge­spei­cher­ten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Soll­ten un­rich­ti­ge per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den, steht Ihnen ein Recht auf Be­rich­ti­gung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Lie­gen die ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen vor, so kön­nen Sie die Lö­schung oder Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ver­lan­gen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Da­ten­ver­ar­bei­tung ein­ge­wil­ligt haben oder ein Ver­trag zur Da­ten­ver­ar­bei­tung be­steht und die Da­ten­ver­ar­bei­tung mit­hil­fe au­to­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren durch­ge­führt wird, steht Ihnen ge­ge­be­nen­falls ein Recht auf Da­ten­über­trag­bar­keit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Ver­ar­bei­tung ein­ge­wil­ligt haben und die Ver­ar­bei­tung auf die­ser Ein­wil­li­gung be­ruht, kön­nen Sie die Ein­wil­li­gung je­der­zeit für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Die Recht­mä­ßig­keit der auf­grund der Ein­wil­li­gung bis zum Wi­der­ruf er­folg­ten Da­ten­ver­ar­bei­tung wird durch die­sen nicht be­rührt.

Sie haben das Recht, aus Grün­den, die sich aus Ihrer be­son­de­ren Si­tua­ti­on er­ge­ben, je­der­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten Wi­der­spruch ein­zu­le­gen, wenn die Ver­ar­bei­tung auf Grund­la­ge des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO er­folgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Be­schwer­de­recht bei der Auf­sichts­be­hör­de

Un­ab­hän­gig davon be­steht ein Be­schwer­de­recht beim Baye­ri­schen Lan­des­be­auf­trag­ten für den Da­ten­schutz, den Sie unter fol­gen­den Kon­takt­da­ten er­rei­chen:

Post­an­schrift: Post­fach 22 12 19, 80502 Mün­chen
Adres­se: Wag­mül­ler­stra­ße 18, 80538 Mün­chen
Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
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In­ter­net: https://​www.​datenschutz-bayern.​de/​

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen

Für nä­he­re In­for­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten und zu Ihren Rech­ten kön­nen Sie uns unter den oben (zu Be­ginn von A) ge­nann­ten Kon­takt­da­ten er­rei­chen.

B) In­for­ma­tio­nen zum In­ter­net­auf­tritt

Tech­ni­sche Um­set­zung

Unser Web­ser­ver wird durch die  1&1 Tele­com GmbH Daten­schutz · Elgendorfer Str. 57 · 56410 Montabaur

Die Web­site­pfle­ge wird durch die Adalbert-Stiter GMS ausgeführt.

 

Pro­to­kol­lie­rung

Wenn Sie diese oder an­de­re In­ter­net­sei­ten auf­ru­fen, über­mit­teln Sie über Ihren In­ter­net­brow­ser Daten an un­se­ren Web­ser­ver. Die fol­gen­den Daten wer­den wäh­rend einer lau­fen­den Ver­bin­dung zur Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Ihrem In­ter­net­brow­ser und un­se­rem Web­ser­ver auf­ge­zeich­net:

  • Datum und Uhr­zeit der An­for­de­rung
  • Name der an­ge­for­der­ten Datei
  • Seite, von der aus die Datei an­ge­for­dert wurde
  • Zu­griffs­sta­tus (Datei über­tra­gen, Datei nicht ge­fun­den, etc.)
  • ver­wen­de­te In­ter­net­brow­ser und ver­wen­de­tes Be­triebs­sys­tem
  • voll­stän­di­ge IP-Adres­se des an­for­dern­den Rech­ners
  • über­tra­ge­ne Da­ten­men­ge

Nach Ende der Ver­bin­dung wer­den die Daten durch Ver­kür­zung der IP-Adres­se auf Do­main-Ebe­ne an­ony­mi­siert, so dass es nicht mehr mög­lich ist, einen Bezug auf ein­zel­ne Nut­zer her­zu­stel­len.

Ak­ti­ve Kom­po­nen­ten

Wir ver­wen­den keine ak­ti­ven Kom­po­nen­ten wie Ja­va­script, Ja­va-App­lets oder Ac­tive-X-Con­trols.

Coo­kies

Beim Zu­griff auf die­ses In­ter­net­an­ge­bot wer­den von uns Coo­kies (klei­ne Da­tei­en) auf Ihrem Gerät ge­spei­chert, die für die Dauer Ihres Be­su­ches auf der In­ter­net­sei­te gül­tig sind („ses­si­on-coo­kies“). Wir ver­wen­den diese aus­schließ­lich wäh­rend Ihres Be­suchs un­se­rer In­ter­net­sei­te. Die meis­ten Brow­ser sind so ein­ge­stellt, dass sie die Ver­wen­dung von Coo­kies ak­zep­tie­ren, diese Funk­ti­on kann aber durch die Ein­stel­lung des In­ter­net­brow­sers von Ihnen für die lau­fen­de Sit­zung oder dau­er­haft ab­ge­schal­tet wer­den. Nach Ende Ihres Be­su­ches wird Ihr Brow­ser diese Coo­kies au­to­ma­tisch lö­schen.

Aus­wer­tung des Nut­zungs­ver­hal­tens (Web­tracking-Sys­te­me; Reich­wei­ten­mes­sung)

Pro­gram­me zur Aus­wer­tung des Nut­zer­ver­hal­tens wer­den von uns nicht ein­ge­setzt.

C) In­for­ma­tio­nen zu wei­te­ren Ver­ar­bei­tun­gen

Zur Er­fül­lung schu­li­scher Auf­ga­ben (Art. 2 Ba­y­EUG) ver­ar­bei­ten wir per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten über fol­gen­de Per­so­nen­grup­pen:

a) Daten von Schü­le­rin­nen und Schü­lern und Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten

Bei den Daten von Schü­le­rin­nen und Schü­lern han­delt es sich ins­be­son­de­re um Name, Adress­da­ten, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Re­li­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit (so­weit für die Schul­pra­xis er­for­der­lich), Mi­gra­ti­ons­hin­ter­grund (Ge­burts­land, Jahr des Zu­zugs nach Deutsch­land, Mut­ter­spra­che deutsch/nicht deutsch), Leis­tungs­da­ten, Daten zur schu­li­schen und be­ruf­li­chen Vor­bil­dung sowie zur Be­rufs­aus­bil­dung. Ggf. wer­den auch be­son­de­re päd­ago­gi­sche För­der­maß­nah­men, z.B. Emp­feh­lun­gen zur Schul­lauf­bahn, Schul­ver­säum­nis­se und Ord­nungs­maß­nah­men nach Art. 86 Ba­y­EUG ge­spei­chert.

Bei den Daten von den Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten han­delt es sich ins­be­son­de­re um Name und Adress­da­ten sowie An­ga­ben zum Sor­ge­recht.

Rechts­grund­la­ge

Zen­tra­le Rechts­grund­la­ge ist Art. 85 Abs. 1 Ba­y­EUG. Da­nach dür­fen Schu­len die zur Er­fül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schrif­ten zu­ge­wie­se­nen Auf­ga­ben er­for­der­li­chen Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und deren Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten ver­ar­bei­ten.

Die Da­ten­ver­ar­bei­tung im Rah­men der Her­aus­ga­be eines Jah­res­be­richts für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler und die Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten be­ruht auf Art. 85 Abs. 3 Ba­y­EUG, ge­ge­be­nen­falls im Hin­blick auf Fotos auf einer Ein­wil­li­gung.

Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung von Name und Adress­da­ten der Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten sowie von An­ga­ben zum Sor­ge­recht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 Ba­y­EUG.

Zwe­cke

Die Da­ten­ver­ar­bei­tung an un­se­rer Schu­le dient in die­sem Rah­men ins­be­son­de­re fol­gen­den spe­zi­fi­schen Zwe­cken:

Kom­mu­ni­ka­ti­on mit Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten (Art. 2 Abs. 4 Ba­y­EUG), Do­ku­men­ta­ti­on von Schü­ler- und Schü­ler­leis­tungs­da­ten, Zeug­nis­er­stel­lung (Art. 52, 85a Ba­y­EUG und Be­stim­mun­gen der Schul­ord­nun­gen und der Leh­rer­dienst­ord­nung); Er­mitt­lung des son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darfs (Art. 19 Ba­y­EUG); Ein­satz Mo­bi­ler Son­der­päd­ago­gi­scher Diens­te (Art. 21 Ba­y­EUG), Prak­ti­kums­ver­wal­tung (Art. 50 Abs. 3 und 4 Ba­y­EUG); Über­wa­chung der Schul­pflicht (Art. 57 Ba­y­EUG); Mit­ge­stal­tung des schu­li­schen Le­bens (Art. 62 ff. Ba­y­EUG); Er­zie­hungs- und Ord­nungs­maß­nah­men (Art. 86 Ba­y­EUG); Durch­füh­rung der Schul­sta­tis­tik (Art. 113b Ba­y­EUG); Eva­lua­ti­on und Qua­li­täts­ent­wick­lung (Art. 113c Ba­y­EUG); Schul­be­ra­tung durch Be­ra­tungs­lehr­kräf­te oder Schul­psy­cho­lo­gen (Art. 78 Ba­y­EUG); Schul­fi­nan­zie­rung (Art. 4, 10, 19 Baye­ri­sches Schul­fi­nan­zie­rungs­ge­setz - Bay­SchFG); Öf­fent­lich­keits­ar­beit; nur bei Be­rufs­schu­len: Zu­sam­men­ar­beit mit den Aus­bil­dungs­be­trie­ben zum Zwe­cke einer er­folg­rei­chen dua­len Be­rufs­aus­bil­dung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

Aus­kunfts­pflicht ge­gen­über der Schu­le

Eine Pflicht zur Aus­kunft durch Schü­le­rin­nen und Schü­ler be­zie­hungs­wei­se der Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten be­steht nach Maß­ga­be von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 Ba­y­EUG.

Emp­fän­ger

An au­ßer­schu­li­sche Stel­len über­mit­teln wir Daten un­se­rer Schü­le­rin­nen und Schü­ler nur, so­weit es zur Er­fül­lung un­se­rer Auf­ga­ben er­for­der­lich oder an­der­wei­tig ge­setz­lich vor­ge­se­hen bzw. zu­läs­sig ist.

Zu den Emp­fän­gern ge­hö­ren ins­be­son­de­re:

  • Er­zie­hungs­be­rech­tig­te, Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Art. 85 Abs. 3 Ba­y­EUG)
  • die zu­stän­di­gen Schul­auf­sichts­be­hör­den (Art. 113 Ba­y­EUG)
  • Rech­nungs­prü­fungs­be­hör­den (Art. 95 BayHO)das zu­stän­di­ge Ju­gend­amt (Art. 31 Ba­y­EUG)
  • die Trä­ger des Sach­auf­wands (Art. 10, 19 Bay­SchFG)
  • die Trä­ger des Auf­wands der Schü­ler­be­för­de­rung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schul­weg­kos­ten­frei­heits­ge­setz - SchKFrG i.V.m. der Ver­ord­nung über die Schü­ler­be­för­de­rung)
  • das Lan­des­amt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 Ba­y­EUG)
  • die auf­neh­men­de Schu­le im Falle eines Schul­wech­sels (Art. 85a Abs. 2 Ba­y­EUG, § 39 Bay­SchO)
  • das Ein­woh­ner­mel­de­amt (bei Ab­mel­dung aus­län­di­scher Schü­ler vom Schul­be­such in Bay­ern, § 3 Grund­schul­ord­nung – GrSO, § 3 Mit­tel­schul­ord­nung - MSO)
  • die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den (Art. 118 Ba­y­EUG und Art. 119 Ba­y­EUG)
  • bei ar­chi­vie­rungs­wür­di­gen Un­ter­la­gen nach Ab­lauf der Auf­be­wah­rungs­frist ggf. das zu­stän­di­ge Ar­chiv nach dem Baye­ri­schen Ar­chiv­ge­setz (Ba­y­Ar­chivG)
  • die zu­stän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de, wenn die Schu­le bei aus­län­di­schen Schul­pflich­ti­gen fest­stellt, dass sie nicht über hin­rei­chen­de Deutsch­kennt­nis­se für einen er­folg­rei­chen Schul­be­such ver­fü­gen (Art. 85 Abs. 2 Satz 3 Ba­y­EUG)
  • die Agen­tur für Ar­beit in den Fäl­len des § 31a Abs. 1 SGB III (Art. 85 Abs. 2 Sätze 4-6 Ba­y­EUG)
  • das zu­stän­di­ge Ge­sund­heits­amt (§§ 33-36 In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • ggf. An­ge­hö­ri­ge des päd­ago­gi­schen Per­so­nals der Part­ner­schu­le und Nut­ze­rin­nen und Nut­zer in den vir­tu­el­len Kur­sen/Räu­men der pass­wort­ge­schütz­ten Lern­platt­form
  • Ziel­schu­le bei Schul­wech­seln (Art. 85a Abs.3 Ba­y­EUG)

Dauer der Spei­che­rung

Grund­satz:

Daten von Schü­le­rin­nen und Schü­lern und Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten wer­den von uns nur so lange ge­spei­chert, wie dies unter Be­ach­tung ge­setz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die je­wei­li­ge Auf­ga­ben­er­fül­lung er­for­der­lich ist.

Daten in Schü­ler­un­ter­la­gen:

Für Daten, die in den Schü­ler­un­ter­la­gen ge­spei­chert sind, gel­ten gemäß § 40 der Baye­ri­schen Schul­ord­nung (Bay­SchO), grund­sätz­lich fol­gen­de Spei­cher­fris­ten:

Be­trof­fe­ne Daten

Auf­be­wah­rungs­zeit/Lö­schungs­frist

1. Schü­ler­stamm­blatt; Ab­schluss­zeug­nis­se oder sie er­set­zen­de Zeug­nis­se in Ab­schrift; Zeug­nis­se, die schu­li­sche Be­rech­ti­gun­gen ver­lei­hen, in Ab­schrift; Ur­kun­den, die zum Füh­ren eine Be­rufs­be­zeich­nung be­rech­ti­gen, in Ab­schrift

  • 50 Jahre

2. Leis­tungs­nach­wei­se

  • 2 Jahre

3. alle üb­ri­gen Daten

  • 1 Jahr

Die Lösch­fris­ten für die bei Nrn. 1 und 3 ge­nann­ten Daten be­gin­nen mit Ab­lauf des Schul­jah­res, in dem die Schü­le­rin oder der Schü­ler die Schu­le ver­lässt, für die Leis­tungs­nach­wei­se mit Ab­lauf des Schul­jah­res, in dem sie an­ge­fer­tigt wur­den.

Auf­zeich­nun­gen im Rah­men der Schul­be­ra­tung:

Auf­zeich­nun­gen über Be­ra­tun­gen durch Be­ra­tungs­lehr­kräf­te und Schul­psy­cho­lo­gen wer­den bis zum Ab­lauf von drei Jah­ren nach dem Ende des Schul­be­suchs des be­tref­fen­den Schü­lers unter Ver­schluss ge­hal­ten und an­schlie­ßend ver­nich­tet (vgl. Be­kannt­ma­chung über die Schul­be­ra­tung in Bay­ern, Ab­schnitt III Nr. 4.4)

b) Daten von Lehr­kräf­ten

Von Lehr­kräf­ten ver­ar­bei­ten wir Name, Staats­an­ge­hö­rig­keit, An­ga­ben zur Lehr­be­fä­hi­gung und zum Un­ter­richt­s­ein­satz sowie ggf. wei­te­re Per­so­nal­da­ten, so­weit diese zur Ab­wick­lung des Dienst­ver­hält­nis­ses an der Schu­le er­for­der­lich sind (die Per­so­nal­ak­te wird bei der Dienst- oder Be­schäf­ti­gungs­be­hör­de ge­führt).

Rechts­grund­la­ge

Zen­tra­le Rechts­grund­la­ge ist Art. 85 Abs. 1 Ba­y­EUG. Da­nach dür­fen Schu­len die zur Er­fül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schrif­ten zu­ge­wie­se­nen Auf­ga­ben er­for­der­li­chen Daten der Lehr­kräf­te ver­ar­bei­ten.

Die Da­ten­ver­ar­bei­tung im Rah­men der Füh­rung wei­te­rer Per­so­nal­ak­ten (Ne­ben­ak­ten) er­gibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Baye­ri­sches Be­am­ten­ge­setz (BayBG). Da­nach darf eine Be­schäf­ti­gungs­be­hör­de, die nicht zu­gleich per­so­nal­ver­wal­ten­de Be­hör­de ist, eine wei­te­re Per­so­nal­ak­te (Ne­ben­ak­te) aus Un­ter­la­gen füh­ren, die sich auch in der Grund­ak­te oder Teil­ak­ten be­fin­den, so­weit deren Kennt­nis für die Er­le­di­gung ihrer Auf­ga­ben er­for­der­lich ist.

Zwe­cke

Die Da­ten­ver­ar­bei­tung an un­se­rer Schu­le dient in die­sem Rah­men ins­be­son­de­re der Durch­füh­rung or­ga­ni­sa­to­ri­scher, per­so­nel­ler und so­zia­ler Maß­nah­men, ins­be­son­de­re zu Zwe­cken der Per­so­nal­ver­wal­tung oder Per­so­nal­wirt­schaft (vgl. ins­be­son­de­re Art. 103 BayBG).

Aus­kunfts­pflicht ge­gen­über der Schu­le

Eine Pflicht zur Aus­kunft durch Lehr­kräf­te be­steht nach Maß­ga­be von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 Ba­y­EUG.

Emp­fän­ger

An ex­ter­ne Stel­len über­mit­teln wir Daten der Lehr­kräf­te nur, so­weit es zur Er­fül­lung un­se­rer Auf­ga­ben er­for­der­lich oder an­der­wei­tig ge­setz­lich vor­ge­se­hen ist.

Zu den Emp­fän­gern ge­hö­ren ins­be­son­de­re:

  • Er­zie­hungs­be­rech­tig­te, Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Art. 85 Abs. 1 und 3 Ba­y­EUG)
  • die zu­stän­di­gen Schul­auf­sichts­be­hör­den (Art. 113 Ba­y­EUG)
  • Rech­nungs­prü­fungs­be­hör­den (Art. 95 BayHO)die zu­stän­di­gen per­so­nal­ver­wal­ten­den Stel­len (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Fi­nan­zen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 Ba­y­EUG)
  • bei ar­chi­vie­rungs­wür­di­gen Un­ter­la­gen nach Ab­lauf der Auf­be­wah­rungs­frist ggf. das zu­stän­di­ge Ar­chiv nach Ba­y­Ar­chivG
  • das zu­stän­di­ge Ge­sund­heits­amt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • ggf. An­ge­hö­ri­ge des päd­ago­gi­schen Per­so­nals der Part­ner­schu­le und Nut­ze­rin­nen und Nut­zer in den je­wei­li­gen vir­tu­el­len Kur­sen/Räu­men im Rah­men der pass­wort­ge­schütz­ten Lern­platt­form

Dauer der Spei­che­rung

Grund­satz:

Daten von Lehr­kräf­ten wer­den von uns nur so lange ge­spei­chert, wie dies unter Be­ach­tung ge­setz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die je­wei­li­ge Auf­ga­ben­er­fül­lung er­for­der­lich ist.

Per­so­nal­da­ten:

Die Spei­che­rung, Lö­schung und Ver­nich­tung Ihrer Per­so­nal­da­ten im Rah­men des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses rich­tet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer nach § 611a BGB sowie in ent­spre­chen­der An­wen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

c) Daten des nicht un­ter­rich­ten­den Per­so­nals

Von nicht un­ter­rich­ten­dem Per­so­nal füh­ren wir die Per­so­nal­da­ten, die zur Ab­wick­lung des Dienst­ver­hält­nis­ses an der Schu­le er­for­der­lich sind (die Per­so­nal­ak­te wird von der Dienst- oder Be­schäf­ti­gungs­be­hör­de ge­führt).

Rechts­grund­la­ge

Zen­tra­le Rechts­grund­la­ge ist Art. 85 Abs. 1 Ba­y­EUG. Da­nach dür­fen Schu­len die zur Er­fül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schrif­ten zu­ge­wie­se­nen Auf­ga­ben er­for­der­li­chen Daten des nicht un­ter­rich­ten­den Per­so­nals ver­ar­bei­ten.

Die Da­ten­ver­ar­bei­tung im Rah­men der Füh­rung wei­te­rer Per­so­nal­ak­ten (Ne­ben­ak­ten) er­gibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Da­nach darf eine Be­schäf­ti­gungs­be­hör­de, die nicht zu­gleich per­so­nal­ver­wal­ten­de Be­hör­de ist, eine wei­te­re Per­so­nal­ak­te (Ne­ben­ak­te) aus Un­ter­la­gen füh­ren, die sich auch in der Grund­ak­te oder Teil­ak­ten be­fin­den, so­weit deren Kennt­nis für die Er­le­di­gung ihrer Auf­ga­ben er­for­der­lich ist (im Falle der Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer nach § 611a Bür­ger­li­ches Ge­setz­buch (BGB) sowie in ent­spre­chen­der An­wen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwe­cke

Die Da­ten­ver­ar­bei­tung an un­se­rer Schu­le dient in die­sem Rah­men ins­be­son­de­re der Durch­füh­rung or­ga­ni­sa­to­ri­scher, per­so­nel­ler und so­zia­ler Maß­nah­men, ins­be­son­de­re zu Zwe­cken der Per­so­nal­ver­wal­tung oder Per­so­nal­wirt­schaft (vgl. ins­be­son­de­re Art. 103 BayBG).

Emp­fän­ger

An ex­ter­ne Stel­len über­mit­teln wir Daten des nicht un­ter­rich­ten­den Per­so­nals nur, so­weit es zur Er­fül­lung un­se­rer Auf­ga­ben er­for­der­lich oder an­der­wei­tig ge­setz­lich vor­ge­se­hen ist.

Zu den Emp­fän­gern ge­hö­ren ins­be­son­de­re:

  • Er­zie­hungs­be­rech­tig­te, Schü­le­rin­nen und Schü­ler (Art. 85 Abs. 1 Ba­y­EUG)
  • die zu­stän­di­gen Schul­auf­sichts­be­hör­den (Art. 113 Ba­y­EUG)
  • Rech­nungs­prü­fungs­be­hör­den (Art. 95 BayHO)
  • die zu­stän­di­gen per­so­nal­ver­wal­ten­den Stel­len (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Fi­nan­zen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Lan­des­amt für Sta­tis­tik (Art. 113b Abs. 10 Ba­y­EUG)
  • bei ar­chi­vie­rungs­wür­di­gen Un­ter­la­gen nach Ab­lauf der Auf­be­wah­rungs­frist ggf. das zu­stän­di­ge Ar­chiv nach dem Ba­y­Ar­chivG
  • das zu­stän­di­ge Ge­sund­heits­amt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

Dauer der Spei­che­rung

Grund­satz:

Daten des nicht un­ter­rich­ten­den Per­so­nals wer­den von uns grund­sätz­lich nur so lange ge­spei­chert, wie dies unter Be­ach­tung ge­setz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die je­wei­li­ge Auf­ga­ben­er­fül­lung er­for­der­lich ist.

Per­so­nal­da­ten:

Die Spei­che­rung, Lö­schung und Ver­nich­tung Ihrer Per­so­nal­da­ten im Rah­men des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses rich­tet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer nach § 611a BGB sowie in ent­spre­chen­der An­wen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Per­so­nen, die mit der Schu­le in Ge­schäfts­kon­takt oder sonst in Kon­takt ste­hen
    (z.B. als Dienst­leis­ter oder Hand­wer­ker, Ver­tre­ter von ört­li­chen Be­hör­den oder Per­so­nen, die sich an die Schu­le wen­den)

  • Name und Adress­da­ten

Wei­te­re Daten wer­den je nach Art des Ge­schäfts- oder sons­ti­gen Kon­takts ver­ar­bei­tet.

Rechts­grund­la­ge

Als Rechts­grund­la­ge kommt ins­be­son­de­re Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Ein­wil­li­gung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Ab­wick­lung eines Ver­trags) in Be­tracht.

Zwe­cke

Die Da­ten­ver­ar­bei­tung an un­se­rer Schu­le dient im Rah­men einer Ein­wil­li­gung dem in der Ein­wil­li­gung an­ge­ge­be­nen Zweck oder bei der Ab­wick­lung eines Ver­tra­ges der Er­fül­lung des je­wei­li­gen Ver­tra­ges.

Emp­fän­ger

An ex­ter­ne Stel­len über­mit­teln wir Daten von Per­so­nen, die mit der Schu­le in Ge­schäfts­kon­takt oder sonst in Kon­takt ste­hen nur, so­weit es zur Er­fül­lung un­se­rer Auf­ga­ben er­for­der­lich oder an­der­wei­tig ge­setz­lich vor­ge­se­hen ist.

Dauer der Spei­che­rung

Daten von Per­so­nen, die mit der Schu­le in Ge­schäfts­kon­takt oder sonst in Kon­takt ste­hen wer­den von uns nur so lange ge­spei­chert, wie dies unter Be­ach­tung ge­setz­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten für die je­wei­li­gen Ver­ar­bei­tungs­zwe­cke er­for­der­lich ist.

D) An­wen­dun­gen der ByCS oder an­de­rer An­bie­ter

An­wen­dung  Da­ten­schutz­hin­wei­se (Link) 
ByCS Ba­sis­an­wen­dun­gen https://​mebis.​bycs.​de/​datenschutz
ByCS-Dienst-E-Mail https://​www.​bycs.​de/​uebersicht-und-funktionen/​e-mail/​datenschutz-und-nutzungsbedingungen/​index.​html
ByCS-Dri­ve mit Of­fice https://​www.​bycs.​de/​uebersicht-und-funktionen/​cloudspeicher/​datenschutzerklaerung/​index.​html
ByCS-Mes­sen­ger https://​www.​bycs.​de/​uebersicht-und-funktionen/​messenger/​datenschutzerklaerung/​index.​html
ByCS-Vi­deo­kon­fe­renz (ViKo) https://​viko.​bycs.​de/​app/​datenschutz
An­to­lin (Wes­ter­mann) https://​antolin.​westermann.​de/​all/​datenschutz.​jsp
Anton Lern-App https://​anton.​app/​de/​datenschutz
ASM (apple school ma­na­ger) https://​www.​apple.​com/​de/​education/​docs/​Data_​and_​Privacy_​Overview_​for_​Schools.​pdf
BiBox (Wes­ter­mann) https://​www.​bibox.​schule/da­ten­schutz
Bil­dungs­lo­gin https://​info.​bildungslogin.​de/​datenschutz
canva for edu­ca­ti­on https://​www.​canva.​com/​de_​de/​richtlinien/​privacy-policy
click&study click&teach
(C.C. Buch­ner)
https://​www.​ccbuchner.​de/​datenschutz/​c-952
Cor­nel­sen Ler­nen https://​www.​cornelsen.​de/​service/​kundenservice/​rechtliche-hinweise/​datenschutz-apps/​cornelsen-lernen-app
Edoop https://​edoop.​de/​datenschutz
Klett Ler­nen https://​www.​klett.​de/​inhalt/​88195
MDM re­lu­ti­on https://​relution.​io/​datenschutzerklaerung
Of­fice­365 Edu­ca­ti­on https://​privacy.​microsoft.​com/​de-de/​privacystatement
Orio­lus Lern­pro­gram­me https://​www.​oriolus.​de/​datenschutz.​php
SBE/lo­go­did­act https://​sbe.​de/​datenschutz
Schul­ma­na­ger on­line https://​www.​schulmanager-online.​de/​datenschutz.​html
Stra­to AG https://​www.​strato.​de/​datenschutz
Task­Cards https://​www.​taskcards.​de/#/​home/​privacyPolicy